Der römische Staat setzte nach dem Ausweis der « Digesten » und zahlreicher Inschriften der finanziellen Entscheidungsgewalt seiner Provinzstädte im Rahmen seiner infrastrukturellen Möglichkeiten klare Grenzen im Bereich ihrer Einkünfte (Steuern, Zölle etc.), nahm Einsicht in ihren Haushalt und versuchte, in ihre Ausgabenverwaltung einzugreifen.
Diesbezügliche Unstimmigkeiten zwischen Rom und den Provinzstädten führten zu zahlreichen Neuregelungen und Gesetzen.
Gegen Ende des 2. oder Anfang des 3. Jh. wurde durch Rom das Amt der « curatores rei publicae » geschaffen, die kurzfristig die Haushalte einzelner Städte kontrollierten.
